Erklärung zur Barrierefreiheit

Geltungsbereich

Diese Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit gilt für die unter https://www.hessen-kommunal.digital/de/ veröffentlichte Webseite der ekom21 – KGRZ Hessen.

Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 sind wir bemüht, unsere Webseiten, Webanwendungen und mobilen Anwendungen im Einklang mit den Bestimmungen des Hessischen Behinderten-Gleichstellungsgesetzes (HessBGG) sowie der Hessischen Verordnung über barrierefreie Informationstechnik vom 16. September 2019 (BITV HE) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus § 3 Absätze 1 bis 4 und § 4 der BITV HE, die auf Grundlage von § 14 des HessBGG erlassen wurde.

Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer Selbstprüfung vom 06.06.2024.

Nicht barrierefreie Inhalte

Aufgrund der Überprüfung ist die Webseite mit den zuvor genannten Anforderungen teilweise vereinbar.

Unvereinbarkeit mit der BITV HE

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind unvereinbar mit § 3 Absatz 1 der BITV HE und aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:

  1. Alternativtexte
    • Beschreibung
      • Alternativtexte enthalten keine Informationen zu Verlinkungen, die hinter dem Bild liegen.
      • Manche Alternativtexte sind auf Englisch.
      • Einige der verwendeten Fotos und Logos haben keinen Alternativtext.
    • Maßnahme
      Die Alternativtexte werden überarbeitet bzw. ergänzt.
    • Zeitplan
      31.12.2024
  2. Untertitel
    • Beschreibung
      Die Videos auf der Webseite enthalten keine Untertitel
    • Maßnahme
      Es werden Untertitel implementiert.
    • Zeitplan
      01.07.2025
  3. Überschriften
    • Beschreibung
      • Auf einigen Seiten gibt es leere Überschriften.
      • Die Überschriftenstruktur ist teilweise falsch und Überschriftenebenen werden übersprungen.
      • Einige Überschriften bezeichnen nicht ausreichend den nachfolgenden Inhalt.
    • Maßnahme
      Die Überschriften werden auf der Webseite grundlegend überarbeitet.
    • Zeitplan
      31.12.2024
  4. Strukturelemente
    • Beschreibung
      • Auf einigen Seiten existieren Leerzeilen, die den Lesefluss von Screenreadern unterbrechen könnten.
      • Teile von Text stehen in keinem Strukturelement und können daher ggf. nicht von Screenreadern ausgelesen werden.
    • Maßnahme
      Die Strukturelemente auf der gesamten Webseite werden überarbeitet.
    • Zeitplan
      31.12.2024
  5. Benutzung von Farbe
    • Beschreibung
      Die Kennzeichnung von Links erfolgt teilweise nur durch Farbe.
    • Maßnahme
      Die Links werden mit weiteren Kennzeichen versehen.
    • Zeitplan
      31.12.2024
  6. Tastaturbedienbarkeit
    • Beschreibung
      Es können nicht alle Inhalte mit einer Funktion mit der Tastatur erreicht werden.
    • Maßnahme
      Die betreffenden Inhalte werden so angepasst, dass sie mit der Tastatur erreicht werden können.
    • Zeitplan
      31.12.2024
  7. Sich bewegende Inhalte
    • Beschreibung
      Es gibt sich bewegende Inhalte, die nicht gestoppt bzw. pausiert werden können.
    • Maßnahme
      Mit einem Update der Webseite werden Möglichkeiten implementiert, damit bewegte Inhalte pausiert werden können.
    • Zeitplan
      31.12.2024
  8. Sprache der Seite
    • Beschreibung
      Für einzelne Webseiten, wie zum Beispiel die Seite zur Datenplattform, stehen auch in Englisch zur Verfügung. Englisch wurde jedoch nicht als Hauptsprache angegeben, sodass Screenreader die Seite mit einer anderen Aussprache vorlesen.
    • Maßnahme
      Die Sprachauszeichnung wird angepasst.
    • Zeitplan
      31.12.2024
    • Barrierefreie Alternative
      Sie können Ihren Screenreader manuell auf Englisch umstellen.
  9. Nicht barrierefreie Dokumente
    • Beschreibung
      Die Dokumente auf der Webseite sind nicht barrierefrei. Insbesondere PDF-Dokumente sind teilweise nicht zugänglich für Screenreader.
    • Maßnahme
      Die auf der Webseite bereitgestellten Dokumente werden überarbeitet und zugänglich gemacht.
    • Zeitplan
      01.07.2025
    • Barrierefreie Alternative
      • PDF-Dokumente können mit OCR-fähigen Programmen ausgelesen werden.
      • Sie können sich an unseren Support Digitalisierung wenden. Die Kolleg*innen geben Ihnen Auskunft über die Inhalte der Dokumente oder veranlassen eine kurzfristige barrierefreie Umsetzung.

Datum der Erstellung der Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 10.06.2024 erstellt.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit wurde aufgrund der oben genannten Testung nach dem Durchführungsbeschluss EU 2018/1523 Artikel 3 Absatz 1a erstellt.

Feedback und Anfragen zur digitalen Barrierefreiheit

Sie möchten uns noch bestehende Barrieren mitteilen oder nicht barrierefreie Inhalte in einem barrierefreien Format anfordern?

Sprechen Sie unsere verantwortliche Kontaktstelle an:

Support Digitalisierung
E-Mail: support-digitalisierung@ekom21.de
Telefon: +49 641 9830 3744

Sie können uns eine Barriere auch über das Formular "Barriere melden" mitteilen.

Durchsetzungsverfahren

Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie die Durchsetzungs- und Überwachungsstelle Barrierefreie Informationstechnik einschalten. Sie haben nach Ablauf der Frist von sechs Wochen das Recht, sich direkt an die Durchsetzungs- und Überwachungsstelle zu wenden. Unter Einbeziehung aller Beteiligten versucht die Durchsetzungsstelle die Umstände der fehlenden Barrierefreiheit zu ermitteln, damit der Träger diese beheben kann.

Durchsetzungs- und Überwachungsstelle Barrierefreie Informationstechnik

Hessisches Ministerium für Soziales und Integration
Sitz: Regierungspräsidium Gießen

Prof. Dr. Erdmuthe Meyer zu Bexten
Landesbeauftragte für barrierefreie IT und digitale Teilhabe
Leiterin Durchsetzungs- und Überwachungsstelle
Landgraf-Philipp-Platz 1-7
35390 Gießen
Telefon: +49 641 303 2901
E-Mail: Durchsetzungsstelle-LBIT@rpgi.hessen.de

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