E-Payment

E-Payment

Keine Digitalisierung ohne funktionierendes E-Payment

Für eine erfolgreiche Digitalisierung sind durchgängige, medienbruchfreie Workflows elementar. Insbesondere bei der Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes (OZG) spielt dabei die Integration von E-Payment-Funktionalitäten eine wesentliche Rolle – denn zahlreiche der Leistungen, die Ihre Bürgerinnen und Bürger im Kontext des OZG als Online-Service in Anspruch nehmen können sollen, sind kostenpflichtig. Durch Integration von E-Payment in den Online-Service und Anbindung an Ihr Finanzwesen entsteht ein durchgängiger Workflow von der Eingabe über die Einspeisung in die Anwendung bis hin zur Abwicklung bzw. Bezahlung per E-Payment.

Wesentliche Anforderungen an eine E-Payment-Lösung sind:

  • Integration in die Antragstellung
  • Gebührenbescheide mit QR Code und Zugangsdaten erzeugen und versenden
  • Aufruf verfahrensunabhängiger Paymentseite
  • Zahlungsdaten prüfen
  • Elektronisch bezahlen
  • Automatisch verbuchen


ePayment-Manager für OZG und Digitalisierung

Der ePayment-Manager ist die in das digitale Finanzwesen mit Infoma newsystem integrierte Lösung für Online-Bezahlprozesse. Er ermöglicht schnelle und sichere Online-Bezahlprozesse und bietet so einerseits einen komfortablen Service für die Bürger*innen und andererseits einen Effizienzgewinn für die Verwaltung. Als Kernstück des Online-Bezahlprozesses übernimmt der ePayment-Manager die Aufbereitung der Zahlungsaufforderungen und stellt sie in einem ePayment-Portal bereit.

Das Modul unterstützt sowohl elektronische Zahlungen, wie z. B. für Bewohnerparkausweise oder Melderegisterauskünfte, als auch klassische papiergebundene Verwaltungsprozesse wie z. B. Rechnungen, Mahnungen oder Bescheide.


Die Vorteile auf einen Blick:

Zeit- und Kostenersparnis für die Verwaltung

  • Kein manueller Vor- und Nachbearbeitungsaufwand (automatisierte Aufbereitung der Zahlungsaufforderungen und automatisierter Ausgleich der Forderungen) – dadurch geringere Verwaltungskosten
  • Einbettung in bestehende Bezahlportale oder wahlfrei über das Infoma newsystem Portal
  • Transparenz für Mitarbeiter der Finanzverwaltung

Mehr Komfort und Sicherheit für Bürger*innen und Verwaltung

  • Gesetzeskonformität nach §4 E-Government-Gesetz
  • Weiterleitung von der papiergebundenen Zahlungsaufforderung, z. B. Mahnung, auf die persönliche fallbezogene Online-Bezahlseite – Bürger*innen müssen selbst nichts mehr erfassen (Sicherheit, Fehlervermeidung)
  • Bezahlungsmöglichkeit für Bürger*innen an 24 Stunden / 7 Tagen die Woche
  • Hohe Sicherheitsstandards (SSL-Verschlüsselung / TAN-Autorisierung)