beBPo

beBPo

das „besondere elektronische Behörden-Postfach“


Seit dem 1. Januar 2018 sind Behörden sowie juristische Personen des öffentlichen Rechts dazu verpflichtet, einen sicheren Übermittlungsweg für das Zustellen elektronischer Dokumente und für den Austausch mit Gerichten zu eröffnen. Hierbei konnte bisher von der sog. passiven Nutzungspflicht gesprochen werden. Dies beschränkte sich lediglich auf den Empfang elektronischer Dokumente.

Seit dem 1. Januar 2022 besteht nun für alle Behörden auch die aktive Nutzungspflicht. Dies bedeutet, dass Dokumente, für die die Schriftform vorgesehen bzw. vorgeschrieben ist, nun elektronisch eingereicht werden müssen. Gerichte sind entsprechend dazu angehalten, nur noch elektronische Dokumente zu akzeptieren. Eine nicht-elektronische Übermittlung ist im Anwendungsbereich entsprechender Vorschriften nicht mehr zulässig und wirkt daher auch nicht mehr fristwahrend. 

Dies leistet das „besondere elektronische Behörden-Postfach“ (beBPo). 


Was bietet das beBPo?

Die ekom21 als Ihr hessischer Partner für sichere kommunale IT-Dienstleistungen bietet Ihnen gemeinsam mit der Hessischen Zentrale für Datenverarbeitung (HZD) ebenfalls ein beBPo als Service für Ihre Verwaltung an.

Zur Realisierung des Postfachs bedarf es einer beBPo-Prüfstelle, die gemäß § 7 Abs. 1 ERVV die Identität der anfragenden Kommunen überprüft und beim Verzeichnisdienst der Justiz freischaltet

Für das Land Hessen wurde die Hessische Zentrale für Datenverarbeitung (HZD) als erforderliche Prüfstelle benannt. Der Support für die hessischen Kommunen wird dabei durch die ekom21 realisiert.

Produktseite esina21


Welche beBPo-Lösung bietet die ekom21?

Mit esina21 bietet die ekom21 eine Eigenentwicklung für das sichere Senden und Empfangen von Nachrichten. Es handelt sich dabei um einen eigenentwickelten Outlook-Client mit Hierarchiefunktion und integriertem Nachrichten-Workflow.

Dieser ist Multi-User-fähig und eignet sich ideal zum Empfangen und anschließenden Verteilen von Nachrichten innerhalb Ihrer eigens angelegten Organisationsstruktur. 


Sofern Sie sich für die eine der alternativen Lösungen zur Nutzung des beBPo entscheiden, folgen Sie bitte den vorgegebenen Schritten (alternative Client-Software, Erzeugen des Zertifikates und der SAFE-ID) auf den folgenden Seiten:

Antragstellung beBPo Land Hessen

Bitte beachten Sie!

Anschließend ist auch hier die Übermittlung des beBPo-Antragsformulars, in diesem Fall mit selbst generierter SAFE-ID, notwendig!

Download des beBpo-Antragsformulars

beBPo  - Informationen der Hessischen Zentrale für Datenverarbeitung (HZD)