OZG-Antragsassistenten

OZG-Antragsassistent

Was ist das OZG?

Verwaltungsleistungen digital für Bürger*innen und Unternehmen zur Verfügung stellen – das ist das oberste Ziel des Onlinezugangsgesetzes (OZG). Dies ist im Juni 2017 in Kraft getreten und verpflichtet Bund, Länder und Kommunen, Verwaltungsleistungen digital zugänglich zu machen. Derzeit wird im Bund der Entwurf zum OZG 2.0 entworfen und soll ab 2024 zusätzlich zur Digitalisierung der Verwaltungen beitragen.

Generell gilt: Durch diese Gesetze sollen Leistungserbringungen einfacher, besser verfügbar und zugleich für die Verwaltungen effizienter werden. Nach dem hessischen OZG-Umsetzungskatalog handelt es sich dabei um rund 600 Leistungen im Verantwortungsbereich der Kommunen, die digital angeboten werden müssen. Zusätzlich kommen gegebenenfalls weitere Leistungen hinzu, die sich aus den Satzungen der einzelnen Kommunen ergeben. Barrierefreiheit, Volldigitalisierung und Nutzerfreundlichkeit stehen dabei im Vordergrund.

Das OZG beinhaltet darüber hinaus die Schaffung eines sogenannten Portalverbunds. Der hessische Baustein ist das Verwaltungsportal-Hessen. Erst wenn Kommunen über den Hessenfinder ihre Leistungen hier einstellen, gilt das OZG als erfüllt.

Der Rollout der OZG-Prozesse an die hessischen Kommunen erfolgt nach einem einheitlichen Ansatz: Die fertiggestellten Prozesse laufen auf der Plattform civento, die im BSI-zertifizierten Rechenzentrum der ekom21 betrieben wird. Jede Kommune kann ihre Leistungen ganz einfach ihre*n Bürger*innen digital zur Verfügung stellen, indem sie einen entsprechend konfigurierten Link zum Prozess an geeigneter Stelle auf die Homepage ihrer Kommune stellen. Alle Leistungen finden Kommunen auf dem OZG-Dashboard, wo sie sich mit ihrer AD-Kennung anmelden können. Auf dem OZG-Dashboard können sie auch alle gelplanten Prozesse einsehen.